Medizinische Rehabiliation für Erkrankte im erwerbsfähigem Alter

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind erst nach Ablauf von vier Jahren seit der letzten durchgeführten Maßnahme möglich. Ist eine Rehabilitation aber aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig, kann sie auch innerhalb der Vierjahresfrist stattfinden. 

Eine medizinische Rehabilitation kommt in Betracht, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist, die gefährdete oder bereits schon geminderte Erwerbsfähigkeit zu bessern oder wiederherzustellen oder eine wesentliche Verschlechterung abzuwenden.

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