Werkstätten für behinderte Menschen – der besondere Arbeitsmarkt
Die Rentenversicherung hilft ihnen auch dann, wenn die Einschränkungen durch ihre Behinderung so gravierend sind, dass sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht wieder Fuß fassen können. Berufsfördernde Leistungen bietet die Rentenversicherung daher auch für den besonderen Arbeitsmarkt der Werkstätten für behinderte Menschen an. Diese werden im Eingangs- und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchgeführt und finanziert. Es muss jedoch absehbar sein, dass sie auf diesem besonderen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig sind beziehungsweise nur dort einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Im Eingangsverfahren wird zunächst geprüft, ob sie für die Aufnahme in einer solchen Einrichtung geeignet sind. Anschließend wird ein Eingliederungsplan erstellt. Dieses Verfahren dauert bis zu drei Monate.
Im Berufsbildungsbereich wird ihr Leistungsvermögen dann so weit gefördert, dass sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten können und damit wieder versicherungspflichtig tätig werden.
Die Leistungen im Berufsbildungsbereich können längstens zwei Jahre durchgeführt werden.