Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Es reicht aus, wenn eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt ist: 

  • in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag liegen sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vor oder
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ist die allgemeine Wartezeit erfüllt oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung haben sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zur Antragstellung ausgeübt; oder sie waren nach Aufnahme dieser Beschäftigung beziehungsweise Tätigkeit bis zur Antragstellung arbeitsunfähig (krank) oder arbeitslos.

Die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, wenn mindestens 60 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen belegt sind.