Zuzahlung
Die Zuzahlung richtet sich nach der Dauer ihres Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung. Pro Kalendertag müssen sie 10 Euro zuzahlen, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr. Hierbei werden Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres - die sie gegebenenfalls schon bei einer anderen Rehabilitation oder einer Behandlung im Krankenhaus gezahlt haben - mitgezählt. Ob dies für eine Rehabilitation von der Krankenversicherung oder Rentenversicherung erfolgte, spielt dabei keine Rolle.
Teilen sie deshalb in ihrem Reha-Antrag mit, ob sie bereits Zuzahlungen geleistet haben. Bei einer Anschlussrehabilitation müssen sie längstens für 14 Tage zuzahlen. Hier werden ebenfalls Zuzahlungen, die sie im selben Kalenderjahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder eine weitere Anschlussrehabilitation geleistet haben, berücksichtigt.
Erhalten sie während der Rehabilitation Übergangsgeld (s. Kapitel „Unterstützung“), entfällt die Zuzahlung. Bitte beachten sie: Sind sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt, müssen sie zu einer Rehabilitation nichts zuzahlen. Bekommen sie als nichtversicherter Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Hinterbliebener die onkologische Rehabilitation, gelten für sie die selben Bedingungen.