Der Antrag

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten sie nur, wenn sie einen Antrag stellen. Wir empfehlen ihnen, den Antrag bei einem Rehabilitationsberater ihrer Rentenversicherung zu stellen. Dieser koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern, mit der Agentur für Arbeit und mit den Integrationsfachdiensten, die bei Bedarf ein bewährtes Netzwerk bilden.

Doch auch andere öffentliche Stellen, wie die Agenturen für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen oder die Versicherungsämter, nehmen ihren Antrag entgegen und sind ihnen beim Ausfüllen der Formulare gern behilflich.

Antragsformulare gibt es nicht nur direkt bei ihrem Rentenversicherungsträger, sondern auch bei den bundesweit eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Sie können sich die Antragsunterlagen unter www.deutscherentenversicherung.de unter Services/Formulare & Anträge, Stichwort Rehabilitation als Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben herunterladen. Fügen sie ihrem Antrag bitte unbedingt den Zusatzfragebogen mit der Bezeichnung G 130 und für die Kraftfahrzeughilfe den Zusatzfragebogen G 140/141 sowie eine aktuelle Verdienstbescheinigung bei. Ohne ihre vollständigen Angaben in diesen Fragebögen ist keine fristgerechte Entscheidung über ihren Antrag möglich. Die gewünschten Hilfen und Leistungen sollten sie möglichst ausführlich begründen.

Ihrem Antrag müssen sie außerdem einen Befundbericht von ihrem behandelnden Arzt beifügen. Der Arzt muss die Art ihrer Erkrankung und die Notwendigkeit der Rehabilitationsleistungen bestätigen. Die Befundberichte erhalten sie bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie finden sie auch auf dessen Internetseite. Die Kosten für den ärztlichen Befundbericht übernimmt ihre Rentenversicherung.

Anhand ihrer eingereichten Unterlagen wird dann geprüft, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen und welche Leistungen für sie in Frage kommen.

Tipp

Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern, welche Stelle zuständig ist. Das klären die Rehabilitations-träger unter sich und leiten ihren Antrag an die jeweils richtige Adresse weiter. Sie werden selbstverständlich darüber informiert.