Berufliche Weiterbildung

Bei der beruflichen Weiterbildung geht es darum, neues Wissen zu erlangen und vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Hierzu zählen die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

Die berufliche Fortbildung dient ihrer Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf. Sie soll ihnen damit eine Wiedereingliederung in das gewohnte Arbeitsfeld ermöglichen.

Wenn sie ihre bisherige Tätigkeit wegen ihrer Behinderung nicht mehr ausüben können, bietet ihnen die Rentenversicherung eine Umschulung an. Umschulen heißt, ihnen werden Kenntnisse und Fähigkeiten für eine behindertengerechte Tätigkeit mit neuen Arbeitsinhalten vermittelt. Sie können also im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sogar einen völlig neuen Beruf erlernen, wenn sie diesen auch unter Berücksichtigung ihrer Behinderung ausüben können.

Bitte beachten Sie!

Eine Umschulung sollten sie mit einer Qualifikation, zum Beispiel mit einer Prüfung vor der Handwerks­ oder Industrie­ und Handelskammer, abschließen. Sie wird in Berufsförderungswerken, aber auch an Fachschulen oder in Betrieben durchgeführt.