Berufliche Eingliederung
Um Arbeitgebern einen Anreiz zu geben, Arbeitnehmern mit gesundheitlichem Handicap möglichst dauerhaft einen Arbeitsplatz zu bieten, zahlt die Rentenversicherung Eingliederungszuschüsse. Dies sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, die ihr Arbeitgeber in ihrer Einarbeitungsphase bekommen kann. Sie sollen die verminderte Arbeitsleistung ausgleichen, bis sie die volle Leistungsfähigkeit erreicht haben. Die Höhe richtet sich nach dem Leistungsstand des Versicherten und wird zwischen Rentenversicherung und Arbeitgeber jeweils vereinbart.
Zuschüsse kann ihr Arbeitgeber auch dann bekommen, wenn er ihnen zur Wiedereingliederung einen Arbeitsplatz anbietet, der von Anfang an ihrem Leistungsvermögen entspricht. Die Vermittlung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse ist dann nicht zwingend erforderlich.
Tipp
Bei Fragen zur beruflichen Eingliederung können sie sich gerne auch an die Psy-chosozialen Beratungsstellen der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. in Zwickau und Glauchau oder das Krebsberatungstelefon unter der Rufnummer 03 75 - 28 14 05 wenden.