Leistungen zur Teilhabe für Erkrankte im erwerbsfähigem Alter
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auch als berufliche Rehabilitation bezeichnet. Mit Hilfe von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll trotz Erkrankung oder Behinderung eine möglichst dauerhafte Eingliederung ins Berufsleben erreicht und eine vorzeitige Rente vermieden werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können sein, z.B. Hilfsmittel oder technische Hilfen für den Arbeitsplatz; Berufliche Ausbildung; Berufliche Weiterbildung; u.a.