Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen sie zusätzlich eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie können diese Leistungen erhalten, wenn
- ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder
- die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann
- sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben. Für die Wartezeit von 15 Jahren zählen dabei Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich mit.
Wenn bei ihnen keiner dieser Punkte zutrifft, ist die Agentur für Arbeit ihr Ansprechpartner. Empfänger einer Erwerbsminderungsrente oder hinterbliebene Ehepartner mit Anspruch auf eine große Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfüllen stets diese Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation.