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Als gemeinnütziger Verein wird unsere Arbeit in erster Linie sowohl durch Fördermittel, als auch durch freiwillige Zuwendungen durch Privatpersonen und Institutionen in besonderem Maße mitbestimmt und unterstützt.

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Ihre Geldspende ermöglicht uns, Projekte zugunsten von Krebspatienten sowie deren Angehörige umzusetzen und die Arbeit der Sächsischen Krebsgesellschaft e. V. nachhaltig weiterzuentwickeln. Ihre freiwillige Zuwendung ist bei uns in besten Händen, da wir als gemeinnützige Institution dem Satzungszweck verpflichtet sind und Ihre Gelder gewissenhaft einsetzen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung entsprechnd der rechtlichen Vorgaben.

Ihre Spende ist ganz klassisch per Überweisung an das Spendenkonto mit der IBAN DE87 8704 0000 0255 0671 01 möglich oder ganz bequem online. Vielen Dank!

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Erbschaften als Mittel zu gesellschaftlichem Engagement

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, greift das Gesetz und bestimmt die Erbfolge. In diesem Fall sind in der Regel der Ehepartner und die Blutsverwandten die gesetzlichen Erben, abhängig von den Familienverhältnissen.

Wenn jedoch jemand mit dieser gesetzlichen Regelung nicht einverstanden ist und möchte, dass ein Teil seines Vermögens an andere Verwandte, Freunde oder an einen wohltätigen Zweck geht, dann muss diese Person ein Testament erstellen.

Durch ein Testament kann man die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod nach seinen eigenen Wünschen regeln und somit die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Es ist ein wirksames Mittel, um sicherzustellen, dass das Vermögen genau so verteilt wird, wie es der Verstorbene gewünscht hat.

Das Testament

In einem Testament sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, wer der Erbe ist und wer nur ein Vermächtnis erhalten soll. Ein Vermächtnisnehmer wird nicht zum Erben und somit nicht zum Rechtsnachfolger. Er erhält lediglich einen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung seines Vermächtnisses.

Ein Testament kann auf zwei Arten erstellt werden: handschriftlich (privatschriftlich) oder durch einen Notar (notariell). Wenn jemand unsicher ist, ob er seine Wünsche korrekt ausgedrückt hat, sollte er einen Notar beauftragen. Der Notar stellt sicher, dass die Wünsche klar und rechtlich korrekt formuliert sind. Die Gebühren für den Notar richten sich nach dem Wert des Vermögens.

Es wird dringend empfohlen, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass es nach dem Tod eröffnet und den Beteiligten durch das Nachlassgericht bekannt gegeben wird.

Im Testament kann der Erblasser seinen Erben dazu verpflichten, zugunsten einer anderen Person ein Vermächtnis in bestimmter Höhe auszuzahlen oder einen bestimmten Gegenstand zu übertragen. Außerdem können im Testament Auflagen zur Grabpflege getroffen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Testamente, den Sie in unserer Infothek bestellen können.

Alternative: Vertrag zu Gunsten Dritter

Wenn Sie bei einer Bank oder einem ähnlichen Finanzinstitut Konten haben, können Sie eine Vereinbarung treffen, dass im Falle Ihres Todes alle Rechte an diesen Konten direkt an eine zuvor bestimmte dritte Person übertragen werden. Dies bedeutet, dass die Gelder auf diesen Konten nicht in Ihren Nachlass einfließen.

Um sicherzustellen, dass dies tatsächlich geschieht, müssen Sie einen unwiderruflichen Vertrag zugunsten Dritter abschließen und der Begünstigte muss diesen Vertrag unterzeichnen und offiziell annehmen. Wenn dies nicht geschieht, könnten Ihre Erben die Vereinbarung widerrufen und die Konten in den Nachlass einbeziehen.

Trotz der Unwiderruflichkeit des Vertrags behalten Sie die Kontrolle über die Konten und können jederzeit darauf zugreifen. Sie können die Konten sogar auflösen, wenn Sie dies benötigen, was die getroffene Verfügung hinfällig machen würde. Diese Art der Begünstigung schränkt Ihre persönliche Freiheit in keiner Weise ein.

Wenn Sie eine solche Verfügung zugunsten der Sächsischen Krebsgesellschaft treffen möchten, stellen die Finanzinstitute die notwendigen Formulare zur Verfügung.

Mitglied werden

Auch mit einer privaten oder juristischen Mitgliedschaft können Sie die Arbeit unseres Vereins unterstützen. Die Mitgliedsanträge finden Sie hier.