Selbst beschaffte Leistungen
Grundsätzlich können sie sich auch selbst um ihre Rehabilitation kümmern und die entstandenen Kosten von den Rehabilitationsträgern erstattet bekommen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise dann, wenn zum Beispiel der Rentenversicherungsträger nicht in einer angemessenen Zeit über ihren Antrag entschieden beziehungsweise ihnen keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung mitgeteilt hat. In diesem Fall müssten sie ihren Rentenversicherungsträger auffordern, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen über ihren Antrag zu entscheiden, und ihm mitteilen, dass sie sich ansonsten selbst um die Rehabilitation kümmern. Handelt der Rentenversicherungsträger in dieser Zeit nicht, muss er ihnen die entstandenen Kosten für die selbst besorgte Rehabilitation erstatten. Sie bekommen jedoch nur den Anteil ihrer Aufwendungen zurück, der tatsächlich erforderlich war, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.
Bitte beachten Sie!
Bei dieser Variante müssen sie im Vorfeld richtig einschätzen können, welche Leistungen im Einzelnen überhaupt notwendig sind. Andernfalls könnten ihnen einige Kosten nicht erstattet werden; sie müssten diese dann selbst tragen.