Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Sie können bei der Suche beziehungsweise Aufnahme einer neuen Arbeit unterstützt werden. Finanziell gefördert werden beispielsweise:
- die Aufwendungen für die erste Fahrt zum Antritt einer auswärtigen Arbeit,
- in Ausnahmefällen die Kosten für die tägliche Fahrt
- zwischen Wohnort und Arbeitsstelle, wenn diese Kosten für sie unzumutbar hoch wären und dadurch ihre Wiedereingliederung gefährdet ist,
- die Sicherung des Lebensunterhaltes von ihnen und ihrer Familie bis zur ersten vollen Lohnzahlung, wenn der Arbeitgeber ihnen keinen Abschlag auf das erste Gehalt zahlt oder – alternativ – die Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme entstehen,
- die Kosten für Arbeitskleidung und -geräte, die sie sich selbst kaufen müssen, weil der Arbeitgeber ihnen keine Ausrüstung (zum Beispiel einen Schutzanzug) bereitstellt,
- die Kosten, die während der Anlaufphase ihrer Beschäftigung für eine doppelte Haushaltführung entstehen, weil ihr beruflicher Wiedereinstieg nur auswärts möglich ist und sie übergangsweise einen zweiten Haushalt führen müssen, weil der Arbeitsort außerhalb des zumutbaren Pendelbereiches liegt oder ihre Familie nicht umziehen kann oder
- die Kosten für den Umzug an einen anderen Arbeitsort, weil eine Arbeitsaufnahme am Wohnort nicht möglich ist und die Reisekosten für ihre Familienangehörigen, die mit ihnen umziehen.
Im Rahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung können sie auch an vielfältigen Veranstaltungen teilnehmen, die ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Hierzu gehören beispielsweise
- Maßnahmen, die sie an den aktuellen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsmarkt heranführen beispielsweise durch den Erwerb und die Auffrischung unterschiedlicher Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen von Trainingsmaßnahmen, wie sie auch die Agentur für Arbeit Arbeitslosen anbietet und
- Maßnahmen, die eventuelle Hemmnisse bei der Vermittlung feststellen, verringern oder beseitigen (zum Beispiel EDV-Kurse, Coaching-Leistungen).