Keine Rehabilitation durch die gesetzliche Rentenversicherung

Nicht in jedem Fall wird eine onkologische Rehabilitation von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Keinen Anspruch hat, wer

  • später Anspruch auf Versorgungsanwartschaften (zum Beispiel als Beamter) hat,
  • versicherungsfrei ist und bereits eine Altersversorgung (zum Beispiel als Beamter) erhält,
  • eine gleichartige Leistung auch von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten kann – zum Beispiel von der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit, oder
  • sich gewöhnlich im Ausland aufhält.

Die gleichen Einschränkungen gelten auch für nichtversicherte Angehörige, die onkologische Rehabilitationsleistungen beantragen wollen.

Tipp

Sind für sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, zahlt möglicherweise die gesetzliche oder ihre private Krankenversicherung eine onkologische Rehabilitation für sie. Bitte fragen sie bei ihrer Krankenkasse nach.