Der Antrag
Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen sie beantragen. Antragsformulare erhalten sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (s. Anhang), in den Auskunfts- und Beratungsstellen, den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (s. Anhang), bei den gesetzlichen Krankenkassen, Versicherungsämtern und von den Versichertenberatern. Diese Stellen sind ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Um die Zuständigkeit brauchen sie sich nicht zu kümmern, diese klären die Rehabilitationsträger unter sich und leiten ihren Antrag gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiter. Sie werden selbstverständlich darüber informiert. Ihrem Antrag auf eine onkologische Rehabilitation müssen sie eine ärztliche Stellungnahme beifügen. Das kann ein aktueller Befundbericht, ein Gutachten oder auch ein aktueller Krankenhausbericht sein. Sollten sie ihre onkologische Rehabilitationsleistung als sogenannte Anschlussrehabilitation erhalten, gelten besondere Antragsformalitäten.
Tipp
Das komplette Antragspaket mit allen erforderlichen Formularen können sie auch im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de herunterladen.