Arbeitshilfen und behindertengerechte Einrichtungen
Zu Aufwendungen, die für eine behinderungsbedingte Ausstattung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich sind, zahlt die Rentenversicherung Zuschüsse. Dazu gehören beispielsweise Umbauten wie Auffahrrampen, Treppenhilfen oder behindertengerechte sanitäre Anlagen.